Psychotherapie

Wörtlich übersetzt bedeutet Psychotherapie „Behandlung der Seele“ bzw. Behandlung von seelischen Problemen – bei Kindern meist in Form von Spielen, bei Jugendlichen und Erwachsenen in Form von Gesprächen. Psychotherapie wird im Rahmen von sogenannten psychotherapeutischen Richtlinienverfahren angewandt – als approbierter Psychotherapeut verfüge ich über die Berechtigung, in zwei von drei wissenschaftlich anerkannten und zugelassenen Psychotherapieverfahren für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (Ich behandele Patient*innen bis zum 21. Lebensjahr, auch darüber hinaus, wenn die Vorstellung vor dem 21. Geburtstag erfolgt ist) Leistungen anzubieten: Analytische Psychotherapie und Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie. Diese beiden Verfahren sind sogenannte „aufdeckende Verfahren“, bei denen es um die Erforschung der Krankheits- und Leidensursachen geht mit dem Ziel, die Entstehung von Krankheit und Leiden zu verstehen, um bestehende und künftige Konflikte mit Hilfe gewonnener Einsichten und aus eigener Kraft lösen zu können. Kurz gesagt: Es findet eine Psychotherapie statt, die die Ursachen des Leidens behandelt. 

Analytische Psychotherapie

Bei der analytischen Psychotherapie als anerkannte Therapieform handelt es sich nicht um eine klassische Psychoanalyse à la Freud, sondern um ein moderneres Verfahren, das sich aber auf die Psychoanalyse bezieht. 

Im Gegensatz zur Freud‘schen Psychoanalyse dauert die analytische Psychotherapie jedoch nicht so lange. Sie wird nach klaren Zielvorgaben begonnen und findet in der Regel in 1-3 Sitzungen in der Woche statt. 

Eine analytische Psychotherapie ist zu empfehlen, wenn die Symptomatik eng mit der Persönlichkeitsstruktur verwoben ist – z.B. eine chronische bzw. länger andauernde psychische Erkrankung vorliegt, die keine klaren Auslöser oder Ursachen zu haben scheint. Ziel der Behandlung ist die Veränderung der krankmachenden tief verwurzelten Grundstruktur. 

Es geht dabei um die Entwicklung eines Verständnis für die meist unbewussten seelischen Probleme und Konflikte. Kinder bringen ihre Probleme vor allem im freien Spiel, in Zeichnungen und im Verhalten zum Ausdruck, während Jugendliche und Erwachsene eher darüber sprechen, was sie beschäftigt, beunruhigt und ihnen Sorge bereitet. 

Durch ein tieferes Verständnis für das eigene Erleben und Reagieren sowie für zwischenmenschliche Beziehungsmuster können unbewusste Konflikte erkannt und bewältigt werden. Darauf aufbauend können neue Lösungs- und Bewältigungswege entwickelt werden. Analytische Psychotherapie zeichnet sich insbesondere durch eine hohe und stabile Langzeitwirkung aus. 

Für Kinder sind dabei Langzeittherapien bis zu 150 Stunden möglich, bei Jugendlichen und junge Erwachsenen bis zu 180 Stunden. In Ausnahmen ist eine Überschreitung dieser Höchststundenkontingente auf Antrag möglich.

Tiefenpsychologische Psychotherapie

Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie als moderne Therapieform hat den gleichen theoretischen Hintergrund wie die analytische Psychotherapie, nämlich die Psychoanalyse. 

Bei einer tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie geht es um die Behandlung bestimmter Lebens- und  Problembereiche. Die Behandlung geht dabei im Gegensatz zur analytischen Psychotherapie nicht so sehr in die „Tiefe“ – es findet keine tiefgreifende Bearbeitung der inneren psychischen Struktur statt. Die Behandlungsziele sind begrenzter und werden klar umrissen, sozusagen findet diese Behandlungsform stark fokussiert statt. Die Stunden finden i.d. Regel in 1 bis maximal 2 Sitzungen in der Woche statt.

Die Höchststundenkontingente einer tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie sind dieselben wir bei einer analytischen Psychotherapie.

 

Therapeutische Beziehung

Wie bei der analytischen Psychotherapie entsteht innerhalb einer tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie zwischen Patient und Psychotherapeut eine Beziehung, in der sich die inneren Bedürfnisse, Sorgen, Wünsche und Aggressionen sowie Konflikte und Ängste entfalten und mithilfe des Psychotherapeuten verstanden werden können. Diese therapeutische Beziehung ermöglicht es, diese inneren Themen im „Hier und Jetzt“ zu erkennen und zu verstehen sowie neue Lösungswege zu finden. 

Unabdingbare Voraussetzung einer therapeutischen Beziehung ist die  Schweigepflicht – auch gegenüber Eltern und Bezugspersonen.

 

Die Rolle der Eltern

Die Eltern sind in der Regel die wichtigsten Bezugspersonen, deshalb sind regelmäßige Gespräche, insbesondere bei Kindern von hoher Bedeutung für eine erfolgreiche Psychotherapie.  Während einer Psychotherapie ist es wichtig, dass auch Eltern ausreichend Raum bekommen um das Krankheitsgeschehen des Kindes und Jugendlichen besser zu verstehen und neue Lösungswege im familiären Bereich zu finden. 

Die Stundenfrequenz orientiert sich an den Behandlungsstunden des Patienten und findet im Verhältnis 1:4 statt – also jede vierte Behandlungsstunde ein Gespräch mit den Eltern. Selbstverständlich stehen diese Gespräche ebenfalls unter der Schweigepflicht – auch gegenüber dem Kind oder Jugendlichen. 

Bei älteren Jugendlichen und jungen Erwachsenen finden altersbedingt keine Gespräche mit den Eltern statt. 

 

Behandlungsanlass

Als Psychotherapeut behandele ich grundsätzlich das gesamte Spektrum psychischer Erkrankungen bei Kindern ab 3 Jahren, über Jugendliche bis hin zu junge Erwachsene (Ich behandele Patient*innen bis zum 21. Lebensjahr, auch darüber hinaus, wenn die psychotherapeutische Behandlung vor dem 21. Geburtstag erfolgt ist) – Beispielsweise:

Affektive Störung

Seelischer Rückzug und Depressionen.

Auffälligkeiten mit körperlichen Störungen und seelischen Faktoren

Essstörungen wie Magersucht, Bulimie oder Adipositas.

Einschlaf- und Durchschlafstörungen sowie Albträume.

 

Angst-, Belastungs- und somatoforme Störungen

Dazu gehören Ängste wie Nachtängste, Angst beim Einschlafen, Angst vor der Schule/Arbeit/Studium und soziale Phobien, Angst- und Panikattacken, Angst davor alleine zu sein und ständige Sorgen. 

Zwänge – also quälende, immer wiederkehrende Gedanken, Handlungen und Tics.

Körperliche Erkrankungen wie Asthma und Neurodermitis, an denen seelische Faktoren beteiligt sind.

Körperliche Schmerzen ohne medizinischen Befund: z.B. Bauch- und Kopfschmerzen.

Symptome infolge oder bei chronischer Krankheit.

Traumatisierung durch Missbrauch, Vernachlässigung oder Misshandlung.

Emotionale- und Verhaltensstörungen

Unruhe und Aufmerksamkeitsstörungen (ADS/ADHS), Konzentrations-, Lern- und Arbeitsstörungen, Schul- und Arbeitsverweigerung.

Kontakt- und Beziehungsstörungen zu Gleichaltrigen/Erwachsenen, Trennungsschwierigkeiten und Ablösungsprobleme.

Aggressives und dissoziales Verhalten. Selbstverletzendes Verhalten wie Ritzen, Nägelkauen oder Puhlen der Haut  und eine Neigung zu Unfällen.

Entwicklungsstörungen

Sprachstörungen wie Stottern und Mutismus. Einnässen und Einkoten. 

Persönlichkeitsentwicklungsstörungen

Probleme mit der Geschlechterrolle / Identität und Persönlichkeitsstörungen 

Ablauf

Erster Schritt - die Sprechstunde(n)

Bei Kindern und jüngeren Jugendlichen findet in der Regel das Erstgespräch nach Terminvereinbarung mit den Eltern statt. Es folgen 2-3 Stunden mit dem Kind/Jugendlichen und ein weiterer Termin mit den Eltern – das Abschlussgespräch. 

Bei älteren Jugendlichen findet das Erstgespräch meist ohne, bei jungen Erwachsenen grundsätzlich ohne die Eltern statt. Es folgen bis zu 4 weitere Termine inkl. Abschlussgespräch. 

Grundsätzlich beinhaltet dieser erste Schritt, in dem insgesamt 5 Sprechstundentermine zur Verfügung stehen, zunächst sich gegenseitig kennenzulernen, eine ausführliche Diagnostik und eine Empfehlung, welches Psychotherapieverfahren in Ihrem Fall indiziert ist. Es kann jedoch auch möglich sein, dass zunächst ein (Tages-) Klinikaufenthalt oder ein anderes Beratungssetting notwendig ist. 

Zweiter Schritt - die Psychotherapie

Nach erfolgter Sprechstunde wird die Psychotherapie bei der Krankenkasse/Beihilfe durch mich für Sie beantragt, was wenige Wochen benötigt. Die Zwischenzeit kann jedoch unkompliziert überbrückt werden, solange noch keine Bewilligung der Krankenkasse/Beihilfe vorliegt. 

Auch ist es möglich, zunächst eine Kurzzeittherapie zu beantragen, wenn Sie sich noch nicht sicher sind und eine „Probetherapie“ wünschen oder die Therapieziele weiter konkretisiert werden sollen. Eine Umwandlung der Kurzzeittherapie in eine Langzeittherapie oder ein Wechsel innerhalb der Psychotherapieverfahen ist jederzeit möglich. 

Kosten

Gesetzlich Versicherte (GKV)

Wenn Sie Mitglied der gesetzlichen Krankenkassen sind, und dabei spielt es keine Rolle welcher sie angehören, können Sie nach erfolgter Terminvereinbarung ein sogenanntes Erstgespräch (Sprechstunde) wahrnehmen. Sie benötigen lediglich Ihre Versichertenkarte. Alle weiteren Behandlungskosten übernimmt selbstverständlich Ihre jeweilige Krankenkasse.

Privat Versicherte (PKV)

Sind Sie Mitglied einer privaten Krankenversicherung, hängt die Inanspruchnahme einer psychotherapeutischen Behandlung von den jeweiligen Vertragsvereinbarungen Ihrer Krankenversicherung ab. Vor der Aufnahme einer Psychotherapie bzw. dem Erstgespräch sollten Sie in Erfahrung bringen, welche Kosten übernommen werden. 

Beihilfe (Beamte)

Sind Sie beihilfeberechtigt, werden die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung übernommen. Sie müssen sich jedoch um die von der Beihilfe geforderten Unterlagen zur Beantragung einer Psychotherapie selbst kümmern und mir diese mitbringen. 

Selbstzahler

Interessieren Sie sich für eine Psychotherapie, so können Sie dies selbstverständlich auch als Selbstzahler, wenn Sie möchten, dass Ihre Behandlung nicht bei Ihrer Krankenkasse vermerkt wird. In einem solchen Fall stelle ich Ihnen die psychotherapeutische Behandlung privat in Rechnung. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Über mich

Qualifikation

Nach meinem Studium der Heilpädagogik in Darmstadt, Frankfurt und Tralee (Irland) mit den Schwerpunkten auf Verhaltens- und emotionale Störungen. Postgraduale Ausbildung zum Psychotherapeuten und Psychoanalytiker für Kinder und Jugendliche in Würzburg und zum Gruppenanalytiker in Heidelberg. Die Approbation (staatliche Zulassung) wurde mir durch die Regierung von Oberbayern erteilt.

Tätigkeiten

Nach dem Studium berufliche Tätigkeit als Bezugstherapeut für Jugendliche und junge Erwachsene in einer Klinik für Psychotherapie mit den Behandlungsschwerpunkten depressive Störungen, Traumafolgestörungen, insbesondere posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS), Essstörungen (insbesondere Bulimia nervosa), dissoziative und somatoforme Störungen sowie Verhaltens- und emotionale Störungen. Mehrjährige Tätigkeit als Fachberater für Kinder- und Jugendhilfe eines Wohlfahrtsverbandes. Aktuell andauernde, mehrjährige Tätigkeit als niedergelassener Psychotherapeut in Würzburg.

Mitgliedschaften

Als approbierter Psychotherapeut bin ich in der Psychotherapeutenkammer Bayern (PTK) Mitglied und im Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) mit der lebenslangen Arztnummer (LANR) 514932469 eingetragen. Darüber hinaus bin ich als zugelassener Vertragspsychotherapeut der KVB in der Stadt Würzburg mit der Betriebsstättennummer (BSNR) 677101700 niedergelassen und dadurch berechtigt, mit allen Kassen abzurechnen.

Kontakt

Wenn Sie einen psychotherapeutischen Bedarf oder Fragen haben, weitere Informationen wünschen oder einfach nur mit mir in Kontakt treten möchten, erreichen Sie mich während meiner telefonischen Sprechzeit montags in der Zeit von 12:50 Uhr bis 13:15 Uhr und donnerstags von 7:15 Uhr bis 8:00 Uhr sowie mittwochs von 12:30 Uhr bis 13:00 Uhr. Auch können Sie mir eine Nachricht auf meinem Anrufbeantworter hinterlassen und mich per Email ansprechen oder das unten angehängte Kontaktformular nutzen. 

Bitte vergessen Sie nicht unter Angabe ihrer Telefonnummer und Email-Adresse mir Ihr Anliegen mitzuteilen.

Sie benötigen keine Überweisung.

Termine kann ich aus organisatorischen Gründen nur nach vorheriger Absprache vergeben.